Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Mietvertrag Finca S ́Agret – Capdepera – Mallorca
MUFKEF2004 S.L. • NIF: B57896417

1. Mietgegenstand
1.1 Der Vermieter vermietet an den Mieter die „Finca S ́Agret“ nahe Capdepera, Mallorca, bestehend aus Wohn/-Esszimmer mit Kamin inklusive offener Küche, 2 Schlafzimmern, 1 Badezimmer, sowie Garten/Terrassen mit Pool. Gesamtwohnfläche ca. 70 qm.
1.2 Das Haus ist vollständig eingerichtet und wird mitsamt dem darin befindlichen Inventar vermietet. Die genaue Beschreibung der Finca ist auf der jeweiligen Vermarktungswebseite zu sehen. Eine Liste der Ausstattung kann gerne auf Anfrage vom Vermieter als PDF-Datei angefordert werden.
1.3 Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 2 Hausschlüssel. Diese sind bei Rückgabe der Mietsache an den Vermieter herauszugeben.
1.4 Der Mieter ist nicht berechtigt, die Finca an Dritte weiter zu vermieten oder es ihnen zum Gebrauch zu überlassen. Er darf ohne Zustimmung des Vermieters nur die vorgesehene Zahl von insgesamt 4 Personen in das Haus aufnehmen.
2. Abschluss des Vertrages
Erst durch Leistung der Anzahlung kommt der Mietvertrag inklusive unserer AGB´s rechtsverbindlich zustande. Der Vermieter hat die Möglichkeit die Buchung innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung abzulehnen.
3. Preise
Nach Vertragsabschluss hat der Kunde keinen rückwirkenden Anspruch auf Preisminderung, falls kurzfristig noch verfügbare Termine oder kurzfristig stornierte Termine angeboten werden.
4. Nebenleistungen des Vermieters
Bettwäsche und Handtücher werden vom Vermieter gestellt. Ein eventuell gewünschter zusätzlicher Wäschewechsel ist vorab mitzuteilen und kostenpflichtig. Gleiches gilt für eine eventuell gewünschte Zwischenreinigung.
5.Mietsicherheit
Zu Beginn des Mietverhältnisses leistet der Mieter dem Vermieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von € 500,00. Diese ist in bar vor Ort bei Einzug zu entrichten. Nach Rückgabe der Mietsache hat der Mieter einen Anspruch auf Rückgewähr der Sicherheitsleistung abzüglich etwa anfallender Kosten für den Ersatz der von ihm beschädigten Gegenstände oder anderer Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
6. Rücktritt
6.1 Der Mieter kann vom Mietvertrag nur schriftlich zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts erlauben wir uns, folgende pauschale Rücktrittskosten zu erheben:
a) Bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Belegungsbeginn 20% des Mietpreises
b) Vom 89. Tag bis zum 60. Tag vor Belegungsbeginn 60% des Mietpreises
c) Vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 80% des Mietpreises
d) Vom 29. Tag bis zum Tag des Belegungsbeginns und bei Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung 100% des Mietpreises.
Vor diesem Hintergrund wird dem Mieter der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die üblicherweise zeitnah zur Buchung erfolgen muss, dringend empfohlen.
7. Nutzung der Mietsache
7.1 Der Vermieter stellt die Finca am Einzugstag ab 16:00 Uhr zur Verfügung.
7.2 Der Mieter verpflichtet sich, die Finca schonend und pfleglich zu behandeln, sowie für ausreichende Lüftung und Heizung der ihm überlassenen Räume zu sorgen. Zeigt sich ein nicht nur unwesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
7.3. Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar der Finca zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Vermieter fehlende Gegenstände zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
7.4 Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der dem Mieter obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassenen Räume nur unzureichend gelüftet oder beheizt werden. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden
Schäden umgehend dem Vermieter zu melden.
7.5 Der Mieter darf die Heizungstherme, die elektrischen Anlagen, die Batterien der Solaranlagen, die Solarelemente und den Generator nicht berühren.

7.6 Tierhaltung ist in der Finca nicht gestattet bzw. bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung durch den Vermieter.

7.7 Die Finca ist vom Mieter am Auszugstag bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen und besenrein zu übergeben. Zu diesem Zeitpunkt führen die Parteien einen Abnahmetermin durch. Die bei der Abnahme durchzuführende Überprüfung der Mietsache einschließlich des Inventars schließt die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters wegen Beschädigung durch den Mieter nicht aus.
7.8 Müll darf nicht offenstehen und ist regelmäßig, in den heißen Sommermonaten täglich, vom Mieter zu entsorgen; auf die Mülltrennung wird hingewiesen.
7.9 offenes Feuer und Grillen mit Holzkohle ist wegen der hohen Brandgefahr strengstens untersagt. Es steht ein Gasgrill zur Verfügung.
8. Haftung
8.1 Für eine Beeinflussung der Finca durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, starke Unwetter, Lärmbelästigungen durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken und andere zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbaren Geschehnissen wird nicht gehaftet.
8.2 Ebenso kann eine Haftung für die störungsfreie Betriebsbereitschaft von elektrischen Geräten, sowie von Einrichtungen wie Heizung, Strom, Abwasser, Pool, Internet etc. nicht übernommen werden. Natürlich wird der Vermieter bei einer eventuellen Störung zeitnah versuchen, eine Lösung zu finden.
8.3.Ist die Nutzung der Finca nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt, ein vergleichbares Ersatzobjekt in der gleichen oder höheren Preiskategorie und geografischen Region zur Verfügung zu stellen. Ist kein Ersatzobjekt verfügbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe, der bereits geleisteten Zahlungen des Kunden beschränkt. Die Restzahlung muss dann nicht erbracht werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8.4 Die Nutzung der Finca, einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen und Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Unfällen. Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl.
8.5 Der Poolbetrieb ist nur saisonbedingt gewährleistet. Der genaue Zeitraum variiert und ist von der Wetterlage abhängig. Eine Haftung für ausgefallene Badefreuden kann daher nicht übernommen werden.
8.6 Alle etwaigen Regressansprüche des Mieters sind an den Vermieter sofort vor Ort zu stellen. Alle sonstigen Beanstandungen an der Finca und Ersatzforderungen müssen unverzüglich dem Vermieter in schriftlicher Form gemeldet werden. Es gilt das spanische Recht.
8.7 Die Finca ist von Gärten und Naturanlagen umgeben, daher muss mit Ameisen, Mücken, Käfern, etc. gerechnet werden. Dies stellt keinen Mangel dar. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
9. Rücktrittsrecht des Vermieters
Der Vermieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen
a. wenn der Mieter, ein Mitreisender oder Gäste mutwillig Schäden im Mietobjekt anrichtet,
b. wenn der Mieter oder ein Mitreisender sich nicht an die bestehende Hausordnung hält und andere Personen
unangemessen stört oder gefährdet,
c. wenn der Mieter nicht die vereinbarte Restsumme des Mietpreises wie im Mietvertrag vereinbart zahlt oder
nicht die vereinbarte Kaution hinterlegt,
In diesen Fällen verfällt der Mietpreis, bzw. die geleistete Anzahlung.
10. Schriftform
Andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
10. Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Gerichtsstand ist Manacor (Spanien/Mallorca)

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